Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Moeck Musikinstrumente + Verlag GmbH

Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsschluss und Vertragssprache 
3. Lieferbedingungen und Transportschäden
4. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen
5. Haftung für Mängel und Kundendienst
6. Haftung für Schäden
7. Höhere Gewalt 
8. Verjährung
9. Eigentumsvorbehalt
10. Überlassung und Nutzungsrechte für digitale Inhalte 
11. Reparaturleistungen
12. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Moeck Musikinstrumente + Verlag GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Jan Nikolai Haase und Florian Haase, Lückenweg 4, 29227 Celle (nachfolgend geschlechtsneutral „Verkäufer“), gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von beweglichen Sachen (nachfolgend „Waren“), die ein Unternehmer (nachfolgend geschlechtsneutral „Käufer“, gemeinsam auch „Parteien“) mit dem Verkäufer abschließt. Verwendet der Käufer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

1.2. Die AGB des Verkäufers gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und der Verkäufer dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3. Für Verträge zur Bereitstellung digitaler Inhalte gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes geregelt ist.

1.4. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 

1.5. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

1.6. Der Verkäufer kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist. Dieses kann z.B. durch Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Mitgliedstaats der Europäischen Union und einen Nachweis seiner Ansässigkeit oder durch sonstige geeignete Legitimationsnachweise (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) erfolgen. Die für den Legitimationsnachweise erforderlichen Daten sind vom Käufer vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.7. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Käufer in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

2. Vertragsschluss und Vertragssprache

2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Der Verkäufer behält sich Eigentums- und Urheberrechte an seinen Angeboten und/oder sonstigen Unterlagen vor. Vor der Weitergabe der Angebote und/oder sonstiger Unterlagen an Dritte bedarf der Käufer der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

2.2. Die Bestellung der Waren und/oder digitalen Inhalten gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, das Vertragsangebot des Käufers innerhalb der vom Verkäufer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist, nach Zugang beim Verkäufer anzunehmen.

2.3. Die Annahme erfolgt entweder,

  • indem der Verkäufer dem Käufer eine Annahmeerklärung (z.B. durch Auftragsbestätigung) in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Käufer ist, oder
  • indem er den Käufer die bestellten Waren und/oder digitalen Inhalte liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware und/oder des digitalen Inhalts beim Käufer maßgeblich ist, oder
  • indem der Verkäufer den Käufer nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Käufer zu laufen. Die Frist endet mit dem Ablauf der vom Verkäufer im Angebot genannten angemessenen Annahmefrist, welche auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Käufers innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Käufer nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.

3. Lieferbedingungen und Transportschäden

3.1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von dem Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben.

3.2. Die Lieferung erfolgt ferner ab Werk (ex works Incoterms 2020), wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Lagerung selbst zu bestimmen und den Transport mit einem Transportunternehmen seiner Wahl zu veranlassen. Er ist zudem berechtigt den Versandweg und die Art der Verpackung selbst auszuwählen. Die während der Bestellung angegebene Lieferanschrift des Käufers ist maßgeblich.

3.3. Dem Verkäufer sind Teillieferungen gestattet, soweit dieses für den Käufer zumutbar ist. Im Falle zumutbarer Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

3.4. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, ist der Käufer verpflichtet, die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten zu tragen.

3.5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Käufer mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. 

3.6. Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Ware), wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist trotz aller zumutbaren Anstrengungen des Verkäufers nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Ware gilt insbesondere die nicht rechtzeitige oder ordnungsgemäße Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und weder den Verkäufer noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft.

3.7. Eine Selbstabholung der Ware ist nicht möglich. 

4. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

4.1. Sofern sich aus der Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, verstehen sich die angegebenen Preise (ab Werk) in EURO und sind Nettopreise zuzüglich der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls zuzüglich anfallende Liefer- und Versandkosten. Die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Liefer- und Versandkosten werden bei den jeweiligen Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung gesondert angegeben.

4.2. Beim Versendungskauf gem. Ziffer 3.4. trägt der Käufer die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

4.3. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Käufer nicht möglich war, trägt der Käufer die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Käufer den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte. 

4.4. Wenn die Bestellung des Käufers gem. Ziffer 3.5. durch Teillieferungen erfolgt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.

4.5. Sofern eine Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union erfolgt, können im Einzelfall weitere Kosten anfallen. Diese Kosten trägt der Käufer, wenn der Verkäufer diese nicht zu vertreten hat. Zu diesen Kosten können u.a. Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben sowie Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute oder Zahlungsdienstleister/Bezahldienste (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren, Transaktionsentgelte bei PayPal, Apple Pay o.ä. zählen. Gegebenenfalls können einzelne der vorgenannten Kosten auch für Lieferungen in Länder innerhalb der Europäischen Union entstehen, wenn der Käufer die Zahlung von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

4.6. Die Zahlungsart(en) wird/werden dem Käufer im Angebot des Verkäufers mitgeteilt:

4.6.1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Rechnung“ wird der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Ware geliefert bzw. die digitalen Inhalte bereit- und in Rechnung gestellt wurden. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüfbaren Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Verkäufers maßgebend. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart „Rechnung“ nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer in seinen Zahlungsinformationen auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.

4.6.2. Bei Auswahl der Zahlungsart „Vorauskasse per Banküberweisung“ ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern zwischen den Parteien kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wird.

4.7. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (z.B. angemessene Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten, Kosten für Mahnverfahren oder Inkasso) vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Verkäufers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Im Falle überfälliger Forderungen werden eingehende Zahlungen des Käufers zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen und anschließend auf die älteste Forderung angerechnet. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Verkäufer den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 

4.8. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Verkäufers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

4.9. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Käufers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Verkäufer erforderlich.

4.10. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Verkäufers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

5. Haftung für Mängel und Kundendienst

5.1. Soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Hiervon abweichend gilt:

5.2. Bei neuen Waren beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein (1) Jahr ab Gefahrübergang. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB bleiben unberührt.

5.3. Der Verkäufer leistet gegenüber dem Käufer nach seiner Wahl zunächst Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut.

5.4. Für die Beschaffenheit der Ware gelten ausschließlich die Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers und die Herstellerangaben, die in den Vertrag einbezogen werden. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

5.5. Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt den Käufer nicht dazu, die Entgegennahme der Ware zu verweigern. Sollte ein Teil der Ware einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Dies gilt nicht für den Fall, wenn die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Ferner ist der Verkäufer berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Sofern eine Ware unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, haftet der Verkäufer lediglich für Mängel, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird.

5.6. Keine Mängel i.S.d. AGB liegen vor, wenn eine branchen- und handelsübliche gemäß Gütenormen zulässige, geringe Änderungen oder Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung, Farbton, etc. vorliegt und diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Dies gilt insbesondere für naturbedingte optische Auffälligkeiten (z.B. Pigmentierungen bei Instrumenten aus Ahorn, Birnbaum und Buchsbaum, Streifen bei Grenadill und Buchsbaum, stärkere Färbungen bei Oliven- und Rosenholz) an dem verarbeiteten Holz, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit und den Klang der Ware nicht beeinträchtigen. Die Parteien bestätigen ausdrücklich, dass diese optischen Auffälligkeiten keine Auswirkungen auf den Klang der Ware haben.

5.7. Mängelansprüche entstehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.

5.8. Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann der Verkäufer vom Käufer eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5.9. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Käufer verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss die erforderlichen Angaben, wie den Grund der Rücksendung, den Käufernamen und die für die mangelhafte Ware vergebene Retourennummer enthalten, so dass der Verkäufer die zurückgesandte Ware zuordnen kann. Ist eine Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht möglich, besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Entgegennahme zurückgesandter Ware und zur Rückzahlung des Kaufpreises. Die Kosten eines erneuten Versandes der Ware sind in diesem Fall vom Käufer zu tragen.

5.10. Die vorstehenden Einschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Verkäufer, dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden:

  • bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
  • bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung 
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
  • im Rahmen eines zwischen den Parteien gesondert vereinbarten Garantieversprechens
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

5.11. Handelt der Käufer als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB gilt die in §§ 377, 381 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, ist dieser dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel unverzüglich ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt wiederum nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

5.12. Der Verkäufer richtet für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen des Käufers einen Kundendienst ein. Weitere Informationen zum Kundendienst erhält der Käufer auf der Website des Verkäufers. 

6. Haftung für Schäden

6.1. Hinsichtlich der von dem Verkäufer erbrachten Leistungen haftet dieser, dessen gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränk

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart wird,
  • weit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

6.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 6.1. uneingeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

6.3. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen.

7. Höhere Gewalt

Der Verkäufer haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, seine Liefertermine und -fristen je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu verlängern und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermine und -fristen gerät der Verkäufer nicht in Verzug. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Käufers bleiben unberührt.

8. Verjährung

Ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der unter Ziffer 5. (Haftung für Mängel) geregelten Ansprüche - in einem (1) Jahr ab Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen, spätestens jedoch in fünf (5) Jahren nach Erbringung der Leistung, sofern nicht gemäß Ziffer 6. (Haftung für Schäden) unbeschränkt gehaftet wird.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer – unabhängig von einer Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit neuen Sachen - in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages inklusive der am Tag der Rechnungstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer im Voraus an den Verkäufer ab. Der Käufer bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer zieht die Forderungen nicht ein, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer gegenüber nachkommt, nicht in Verzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

9.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Darüber hinaus ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern, sofern dieses angemessen oder branchenüblich ist. Der Käufer muss ferner ggf. erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig vornehmen.

9.3. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die dem Verkäufer gehörenden Waren erfolgen.

9.4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts. Der Verkäufer ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn der Verkäufer dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

9.5. Der Käufer ist bis auf Widerruf gemäß nachstehender Ziffer 9.5.3. befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

9.5.1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse des Verkäufers zu deren vollem Wert, wobei der Verkäufer als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

9.5.2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die in Ziffer 9.4. genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen. Der Käufer ist verpflichtet, auf Verlangen des Verkäufers eine Sicherungsabtretung vorzulegen und eingehende Zahlungen bis zur vollständigen Tilgung der Forderung treuhänderisch zu verwalten.

9.5.3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gem. Ziffer 9.5. geltend macht. Ist dies aber der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.

9.5.4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern die Höhe der Sicherheiten die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsbeziehung um mehr als 10 % (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50 %) übersteigt. Der Verkäufer kann die Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

10. Überlassung und Nutzungsrechte für digitale Inhalte

10.1. Digitale Inhalte werden dem Käufer ausschließlich in elektronischer Form per Download, per E-Mail, im Kundenkonto (sofern der Käufer ein Kundenkonto eingerichtet hat) oder per Zugriff über die Website des Verkäufers überlassen.

10.2. Für die Nutzung der digitalen Inhalte wird ein Zugang zum Internet sowie gängige und übliche sowie dem Käufer zumutbare Darstellungsmöglichkeiten (z.B. ein Browser oder eine PDF-Darstellungssoftware) vorausgesetzt. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für etwaige Verhinderung des Zugangs zu den digitalen Inhalten oder deren Abruf, falls diese Hindernisse im Verantwortungsbereich des Käufers liegen (das gilt insbesondere für den Zugang des Käufers zum Internet).

10.3. Der Verkäufer kann die digitalen Inhalte jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder technischen Entwicklungen anpassen. Der Verkäufer wird dabei die berechtigten Interessen des Käufers angemessen berücksichtigen und den Käufer rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Käufers steht diesem ein Sonderkündigungsrecht zu.

10.4. Sofern sich aus der Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung  des Verkäufers nichts anderes ergibt, räumt der Verkäufer dem Käufer an den überlassenen digitalen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen digitalen Inhalte Zwecken zu nutzen.

10.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, die digitalen Inhalte Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Eine Weitergabe der digitalen Inhalte oder die Erstellung von Kopien für Dritte ist nicht gestattet.

10.6. Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Käufer den vertraglich geschuldeten Rechnungsbetrag vollständig gezahlt hat. Sofern zwischen den Parteien vereinbart, kann der Verkäufer dem Käufer eine Benutzung der digitalen Inhalte auch schon vor vollständiger Zahlung des vertraglich geschuldeten Rechnungsbetrages vorläufig einräumen. Ein Übergang der Rechte findet durch eine vorläufige Einräumung der Rechte durch den Verkäufer nicht statt.

11. Besondere Bedingungen für Reparaturleistungen

11.1. Sofern zwischen den Parteien die Reparatur einer Ware des Käufers vereinbart wird, gelten folgende Regelungen ergänzend:

11.2. Leistungs- und Erfüllungsort für Reparaturleistungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

11.3. Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte (Subunternehmer) einzuschalten. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, hat der Käufer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

11.4. Der Käufer wird den Verkäufer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen unterstützen. Er wird dem Verkäufer insbesondere die dafür erforderlichen Informationen über den vorliegenden Mangel und seine Ursachen sowie eine umfassende Beschreibung des festgestellten Mangels unentgeltlich, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen sowie den Mitarbeitern bzw. Subunternehmern im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Räumlichkeiten ermöglichen. 

11.5. Soweit der Käufer dem Verkäufer Informationen zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen berechtigt ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die vom Käufer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung besteht nur dann, wenn die Beschaffung der Informationen aufgrund des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt.

11.6. Der Käufer ist verpflichtet, die zu reparierende Ware auf eigene Kosten und Gefahr an den Geschäftssitz des Verkäufers zu versenden. Es wird dem Käufer empfohlen, eine Transportversicherung abzuschließen. Des Weiteren wird zur Vermeidung von Transportschäden empfohlen, die Ware in einer für den Transport geeigneten Transportverpackung zu versenden. Sollte es bei der Versendung zu offensichtlichen Transportschäden kommen, wird der Verkäufer den Käufer hierüber unverzüglich informieren, so dass der Käufer seine ggf. gegenüber der Transportperson bestehenden Rechte geltend machen kann.

11.7. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Rücksendung der Ware geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Käufer. Sofern der Käufer eine Transportversicherung wünscht, wird der Verkäufer diese auf Kosten des Käufers abschließen.

11.8. Sofern die Parteien ein Verbringen und wieder Abholen der Ware am Geschäftssitz des Verkäufers durch den Käufer vereinbaren oder dieses sich aus der jeweiligen Artikel- bzw. Leistungsbeschreibung des Verkäufers ergibt, gelten die vorstehenden Regelungen zur Kosten- und Gefahrtragung entsprechend.

11.9. Die vorbenannten Regelungen beschränken nicht die gesetzlichen Mängelrechte des Käufers im Hinblick auf einen zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag.

11.10. Der Verkäufer haftet für mangelhafte Reparaturleistungen nach den gesetzlich geltenden Vorschriften.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Käufer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Käufers, ist ausgeschlossen.

12.2. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

12.3. Handelt der Käufer als Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 30.10.2025

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